Löhne nun für allgemeinverbindlich erklärt PDF Drucken E-Mail

Der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung vom 29.10.2009 ist zum 10.03.2010 für allgemeinverbindlich erklärt worden und ist nun vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst. 

Selbstverständlich erhalten alle unsere Mitarbeiter mindestens den im Tarifvertrag ausgehandelten Lohn.

 

 

 

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Frischer Wind

Auch bei Ihnen sorgen wir gerne für frischen Wind in Ihrem Büro. 

 
Persönlicher Ansprechpartner

  Gebäudereinigung ist nicht nur putzen. Wir definieren mit unseren Kunden gemeinsam den Reinigungsumfang und planen, welche Reinigungstechniken zum Einsatz kommen. Denn es sollte für unsere Kunden ein vielfältiger Nutzen entstehen. Zeit für das Wesentliche gewinnen

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Parkettreinigung

Parkettreinigung

Versiegeltes und "in die Jahre gekommenes" Parkett sieht oft nicht mehr schön aus. Wir können ohne es abzuschleifen eine Grundreinigung durchführen und es anschließend mit einer hochwertigen Beschichtung versehen. Diese ist im Cleanerverfahren einfach zu reinigen und gut zu Polieren. Die Beschichtung bieten wir in Hochglanz und Matt - je nach Kundenwunsch  - an.

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Wir haben auch Ihre Urlaubsvertretung

Sie reinigen alles in Eigenregie? Kein Problem! Aber was machen Sie bei Krankheit oder Urlaub?

Hier können wir Ihnen helfen.

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Betreuung von Mietobjekten

Vermietete Häuser müssen gepflegt sein damit sich die einzelnen Mieter auch wohl fühlen. Aber die Betreuung muss auch noch im gesteckten Budget möglich sein.

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